Kyberg übernimmt das Inkassorisiko bis zur 2. Mahnstufe. Nach jeweiliger Rücksprache mit dem Hersteller und dessen Zustimmung betreibt Kyberg die weiteren Mahnstufen: Die Kosten, die durch das Inkasso ab Mahnstufe 3 entstehen, werden von Kyberg verauslagt und der Kyberg vom Hersteller gegen Beleg erstattet. Forderungen, die nach der 2. Mahnstufe noch offen sind werden dem Hersteller in Rechnung gestellt.