Abverkaufsverbot von Arzneimitteln

Im Vertriebsalltag begleiten uns immer wieder Situationen, die zur Unterbrechung der Distributionskette führen und so den Abverkauf eines Produktes blockieren. Lieferengpässe und die daraus resultierende mangelnde Verfügbarkeit wirken sich nicht nur kurzfristig negativ auf den Abverkauf aus, sondern veranlassen zahlreiche Kunden zur Substitution und damit zum Kauf eines Ersatzproduktes. Für Sie bedeutet die Umstellung auf das Substitut die Gefahr, den Kunden für Ihr Produkt dauerhaft zu verlieren.

   

Beispiel 1:

Vertriebsverbot aufgrund einer einstweiligen Verfügung

 

Ein Wettbewerber zeigt öffentlich einen markenrechtlichen oder vertrieblichen Verstoß zur Produktvermarktung an und erwirkt daraus vor Gericht eine einstweilige Verfügung mit der Beschlussfassung des Abverkaufsverbotes. Mit Zustellung der einstweiligen Verfügung erfolgt die Einstellung des Vertriebes ab Hersteller sowie der direkte Abverkauf in die Handelsstufen.

 

Die Kyberg Pharma Vertriebs-GmbH bietet Ihnen nachfolgende Lösung zu diesem Problem:

Vor der postalischen Zustellung der einstweiligen Verfügung erfolgt die Sicherstellung der Marktverfügbarkeit durch die gezielte Bevorratung der Handelsstufen mit möglichst hohen Reichweiten. Nutzen Sie hier das Know-how der Kyberg Pharma Vertriebs-GmbH:

  • Kyberg Pharma verfügt überausreichend Lagerkapazität um Ihren gesamten Warenbestand auf Lager zu nehmen.
  • Kyberg agiert als Großhändler der Großhändler und ist damit Teil der Handelsstufen.
  • Kyberg Pharma versorgt den Großhandel und Ihre Endkunden kontinuierlich und vermeidet so Lücken in der Versorgungskette.

 

Ergebnis:

  • Der Absatz kann ohne Störung weiter entwickelt werden
  • Keine Vernichtungsaktion für den Lagerbestand
  • Zeitgewinn - ein Anruf löst das Problem

 

   

Beispiel 2:

Verkauf eines Produktes an ein anderes Unternehmen

 

Für die Übergangszeit vereinbaren Sie mit Ihrem Käufer eine Abverkaufsfrist in der Sie Ihre Lagerbestände noch an den Handel abverkaufen. Mit Beendigung der Frist verfügen Sie im Lager jedoch noch über erhebliche Restbestände des Produktes, die zur Lagerbereinigung anstehen.

 

Die Kyberg Pharma Vertriebs-GmbH bietet Ihnen nachfolgende Lösung zu diesem Problem:

Vor Beendigung der Abverkaufsfrist muss der vollständige Lagerbestand in die Handelsstufen verbracht werden. Nutzen Sie hier das Know-how der Kyberg Pharma Vertriebs-GmbH:

  • Kyberg verfügt überausreichend Lagerkapazität um Ihren gesamten Warenbestand auf Lager zu nehmen.
  • Kyberg agiert als Großhändler der Großhändler und ist damit Teil der Handelsstufen.
  • Kyberg versorgt den Großhandel und Ihre Endkunden kontinuierlich bis zur letzten Packung.

 

Ergebnis:

  • Zusätzlicher Gewinn durch vollständigen Abverkauf des Lagerbestandes
  • Keine Vernichtung Ihrer Bestände
  • Maximaler Absatzerfolg im Markt
  • Mit einem Anruf wird das Problem gelöst

 

 

→ Zulassungsverlust

Kyber Pharma unterstützt Sie auch bei schwierigen Fällen