Im Vertriebsalltag begleiten uns immer wieder Situationen, die zur Unterbrechung der Distributionskette führen und so den Abverkauf eines Produktes blockieren. Lieferengpässe und die daraus resultierende mangelnde Verfügbarkeit wirken sich nicht nur kurzfristig negativ auf den Abverkauf aus, sondern veranlassen zahlreiche Kunden zur Substitution und damit zum Kauf eines Ersatzproduktes. Für Sie bedeutet die Umstellung auf das Substitut die Gefahr, den Kunden für Ihr Produkt dauerhaft zu verlieren.
Ein Wettbewerber zeigt öffentlich einen markenrechtlichen oder vertrieblichen Verstoß zur Produktvermarktung an und erwirkt daraus vor Gericht eine einstweilige Verfügung mit der Beschlussfassung des Abverkaufsverbotes. Mit Zustellung der einstweiligen Verfügung erfolgt die Einstellung des Vertriebes ab Hersteller sowie der direkte Abverkauf in die Handelsstufen.
Die Kyberg Pharma Vertriebs-GmbH bietet Ihnen nachfolgende Lösung zu diesem Problem:
Vor der postalischen Zustellung der einstweiligen Verfügung erfolgt die Sicherstellung der Marktverfügbarkeit durch die gezielte Bevorratung der Handelsstufen mit möglichst hohen Reichweiten. Nutzen Sie hier das Know-how der Kyberg Pharma Vertriebs-GmbH:
Ergebnis:
Für die Übergangszeit vereinbaren Sie mit Ihrem Käufer eine Abverkaufsfrist in der Sie Ihre Lagerbestände noch an den Handel abverkaufen. Mit Beendigung der Frist verfügen Sie im Lager jedoch noch über erhebliche Restbestände des Produktes, die zur Lagerbereinigung anstehen.
Die Kyberg Pharma Vertriebs-GmbH bietet Ihnen nachfolgende Lösung zu diesem Problem:
Vor Beendigung der Abverkaufsfrist muss der vollständige Lagerbestand in die Handelsstufen verbracht werden. Nutzen Sie hier das Know-how der Kyberg Pharma Vertriebs-GmbH:
Ergebnis:
