Es droht ein Zulassungsverlust für ein Arzneimittel. Vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder per Gerichtsbeschluss erhalten Sie die Nachricht, dass die Zulassung für das Arzneimittel zu einem definierten Termin erlischt. Sie haben sich mit dem BfArM bzw. dem Gericht geeinigt, dass ein Rückruf für die im Handel befindliche Ware nicht erfolgen muss, sondern weiter abverkauft werden kann. Im Lager führen Sie jedoch noch erhebliche Restbestände.
Lösung:
Nutzen Sie hier das Know-how der Kyberg Pharma Vertriebs-GmbH.
- Kyberg verfügt über ausreichend Lagerkapazität um Ihren gesamten Warenbestand auf Lager zu führen.
- Kyberg agiert als pharmazeutischer Großhändler im Gesundheitsmarkt, beliefert national alle Pharma Großhändler und ist somit Teil der Handelsstufen.
- Kyberg gewährleistet die kontinuierliche und bedarfsorientierte Warenversorgung der Handelsstufen, wie den pharmazeutischen Großhandel, die Apotheken und weiteren abnehmern.
- Sicherstellung einer durchgängigen Distributionskette bis zur letzten Packung.
Ergebnis:
- Schadensminimierung durch vollständigen Abverkauf des Lagerbestandes
- Keine Vernichtung Ihrer Bestände
- Maximaler Absatzerfolg im Markt
- Mit einem Anruf wird das Problem gelöst
→ Sell-in-Umsätze